Brandschutz beim Innenausbau – was Handwerker wissen müssen

Brandschutz ist nicht optional, sondern zentraler Bestandteil jedes Innenausbaus. Wer Materialien verbaut, trägt Verantwortung – fachlich wie rechtlich.

Ob Wanddurchführung, Verkleidung oder Unterkonstruktion: Jedes Detail beeinflusst das Brandverhalten eines Raums. Normen, Systeme und Dokumentationen sind deshalb für Handwerksbetriebe zwingend zu beachten.

Baulicher Brandschutz – Grundprinzipien und Schutzziele



Der bauliche Brandschutz verfolgt klare Schutzziele: Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern, Flucht- und Rettungswege sichern, tragende Strukturen schützen. Im Innenausbau bedeutet das vor allem:

  • Materialwahl nach Brandverhalten (z. B. schwer entflammbar)
  • Einhalten der Feuerwiderstandsdauer bei Konstruktionen
  • Fachgerechte Abschottung von Leitungen und Durchbrüchen
  • Dokumentation der verwendeten Systeme und Zulassungen

Tipp: Alle baurechtlich relevanten Brandschutzsysteme benötigen eine gültige Prüfbescheinigung oder Zulassung (VKF, ETA, abZ).

Materialklassen und Brandverhalten

Wände, Decken, Dämmungen, Verkleidungen – sie alle müssen je nach Einbauort eine bestimmte Materialklasse erfüllen. Die Schweiz unterscheidet Materialien nach EN 13501:

  • A1/A2: nicht brennbar (z. B. Gipsfaserplatten, Steinwolle)
  • B bis F: unterschiedlich brennbar (B = schwer entflammbar, F = frei brennbar)
  • s1–s3: Rauchentwicklung (s1 = kaum, s3 = stark)
  • d0–d2: brennendes Abtropfen

Tipp: Verkleidungselemente müssen zur Nutzungseinheit passen – besonders in Fluchtwegen und Technikräumen gelten strengere Anforderungen.

Beispiel: Eine Gipskartonplatte mit Klassifizierung B-s1,d0 ist schwer entflammbar, raucharm und tropft nicht brennend ab.



Durchführungen und Abschottungen

Eine der häufigsten Schwachstellen im Ausbau sind Leitungsdurchführungen. Jedes Kabel, jedes Rohr, das durch eine brandschutztechnisch wirksame Wand oder Decke geführt wird, muss dauerhaft abgeschottet sein.

  • Verwendung geprüfter Abschottungssysteme (Mörtel, Manschetten, Platten)
  • Abschottungen dürfen nicht verändert oder provisorisch ergänzt werden
  • Dokumentation mit Einbauplan, Foto und Herstellerangaben erforderlich
  • Auch Kombiabschottungen benötigen konkrete Prüfzeugnisse

Tipp: Abschottungssysteme dürfen nur von geschultem Personal verbaut werden – Hersteller bieten oft kostenfreie Einweisungen an.

Feuerwiderstandsdauer und Bekleidungssysteme

Im Innenausbau gelten oft Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer: z. B. F30, EI30, REI90. Sie beschreiben die Zeit, in der eine Konstruktion dem Feuer standhält.

  • Wände, Decken und Stützen müssen die geforderte Klassifizierung erfüllen
  • Unterkonstruktionen und Befestigungsmittel dürfen nicht nachgeben
  • Abgehängte Decken mit Brandschutzfunktion brauchen geprüftes System
  • Kombination von Materialien nur zulässig, wenn als System geprüft

Tipp: Eigenkombinationen oder „baugleiche“ Systeme ohne Zulassung gelten als Schwarzbau – mit erheblichem Haftungsrisiko.

Brandschutzdokumentation im Handwerksbetrieb

Jeder bauliche Eingriff in brandschutzrelevante Bauteile ist zu dokumentieren. Das gilt insbesondere für Abschottungen, Bekleidungen, Unterdecken und Sonderlösungen.

  • Erstellen eines Brandschutzplans oder Einbauberichts
  • Vermerken aller Zulassungsnummern, Einbauorte und Produkte
  • Fotodokumentation vor, während und nach dem Einbau
  • Archivierung für spätere Kontrolle durch Behörden oder Eigentümer

Fazit

Brandschutz im Innenausbau beginnt nicht mit dem Feuer, sondern mit der Planung. Handwerker, die Vorschriften kennen, Systeme sicher verbauen und lückenlos dokumentieren, tragen nicht nur zur Sicherheit bei – sondern sichern auch ihren eigenen Betrieb gegen rechtliche Folgen. Verantwortung lässt sich nicht schrauben – sie muss montiert werden.

 

Quelle: handwerker24.ch-Redaktion
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