Hecke, Baum, Strauch: Was Grundeigentümer an Strassen und Trottoirs beachten müssen
von belmedia Redaktion -schweizweit Allgemein Alltag bauenaktuell.ch Behörden Draussen Garten Garten gartenaktuell.ch Gartengestaltung handwerker24.ch Haus Haus, Garten & Einrichtung hometipp.ch Magazine nachrichtenticker.ch News Organisationen Orte Prävention Regionen Schweiz Städte Themen Tipps Verbreitung wohnenaktuell.ch
Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich. Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.
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