24. Mai 2026

Lager effizient einrichten: Regalsysteme, Gangbreiten und SUVA-Vorschriften

In der Schweiz ereignen sich laut SUVA jedes Jahr rund 70'000 Unfälle im Zusammenhang mit Lagerung und innerbetrieblichem Transport – das entspricht 30 Prozent aller Berufsunfälle. Gleichzeitig verschlingt ein schlecht geplantes Lager täglich Stunden an Suchzeit, Wegen und Fehlgriffen. Ein gut eingerichtetes Lager ist deshalb keine Frage des Komforts, sondern eine strategische Investition in Sicherheit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Ob Handwerksbetrieb mit kleinem Materiallager, Produktionsbetrieb mit Pufferlager oder Grosshändler mit vollautomatisierten Hochregalanlagen: Die Grundprinzipien der Lagereinrichtung sind dieselben. Was sich unterscheidet, ist der Massstab. Wer die richtigen Fragen stellt, bevor er bestellt und aufstellt, spart langfristig Geld, Platz und Nerven.

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Werkstatt einrichten: Werkbank, Beleuchtung, Belüftung und SUVA-Vorschriften für Betriebe

Eine gut eingerichtete Werkstatt ist kein Luxus – sie ist die Grundlage für effizientes, sicheres und ermüdungsfreies Arbeiten. Ob Metallbetrieb, Schreinerei, KFZ-Werkstatt oder handwerklicher Kleinbetrieb: Wer Werkbank, Beleuchtung, Belüftung und Werkzeugaufbewahrung durchdacht plant, gewinnt täglich Zeit, reduziert Fehler und schützt die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es ankommt. In der Schweiz sind Betriebe gemäss Arbeitsgesetz (ArG) und der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) verpflichtet, Arbeitsplätze sicher und gesundheitsschützend einzurichten. Für Werkstätten bedeutet das konkrete Anforderungen an Beleuchtung, Belüftung, Lärm und Schutzausrüstung. Wer diese Anforderungen von Anfang an in die Planung einbezieht, spart später aufwendige Nachrüstungen und schützt sich vor rechtlichen Konsequenzen.

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Drei Jahre Energiegesetz: Glarus meldet kaum Ausnahmen bei Heizungen

Seit 2023 ist das neue Energiegesetz im Kanton Glarus in Kraft. Der Vollzug der revidierten Energiegesetzgebung funktioniert gemäss den bisherigen Erfahrungen des Kantons sowie den Rückmeldungen der Gemeinden gut. Eine Umfrage bei den Gemeinden nach drei Jahren Vollzug zeigt, dass die geltenden Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können und in der Bevölkerung auf Akzeptanz stossen. 2021 hatte die Landsgemeinde die Revision des Glarner Energiegesetzes gutgeheissen und die Vorschriften beim Heizungsersatz in Wohnbauten sowie für Neubauten zusätzlich verschärft. Seither muss die Wärmeerzeugung vollständig ohne fossile Brennstoffe erfolgen. Das Gesetz ist seit 2023 in Kraft.

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