28. Mai 2026

Sozialräume im Betrieb: Pausenraum, Garderobe & Toiletten – was Pflicht ist

Pausenräume, Garderoben, Toiletten, Waschanlagen – was davon muss ein Betrieb bereitstellen, und was ist freiwillig? Die Antwort gibt die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3), die in der Schweiz verbindlich regelt, welche Sozialräume Arbeitgeber unter welchen Bedingungen einrichten müssen. Wer diese Anforderungen kennt, ist nicht nur gesetzeskonform – er kann Sozialräume so gestalten, dass sie echten Mehrwert für Mitarbeitende schaffen. Sozialräume sind mehr als eine rechtliche Pflicht. Gut gestaltete Pausenräume, saubere Sanitäranlagen und durchdachte Garderoben signalisieren: Hier wird der Mensch ernst genommen. Studien belegen, dass Qualität und Ausstattung von Pausenräumen direkte Auswirkungen auf Wohlbefinden, Erholung und Produktivität haben. Trotzdem gehören Sozialräume in vielen Betrieben zu den am stärksten vernachlässigten Bereichen der Betriebseinrichtung.

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