Behörden

Sicherheitskennzeichnung im Betrieb: Damit der Fluchtweg auch im Ernstfall gefunden wird

Ein grünes Schild über einer Tür wirkt unscheinbar – bis Rauch, Stromausfall oder Panik die vertraute Umgebung in einen schwer lesbaren Raum verwandeln. Dann entscheidet eine durchdachte Sicherheitskennzeichnung darüber, ob Menschen den Ausgang ohne Umwege finden. Fluchtweg- und Brandschutzzeichen gehören deshalb nicht zur dekorativen Gebäudeausstattung. Sie sind Teil eines Gesamtsystems aus baulichem Brandschutz, Beleuchtung, freien Verkehrswegen, betrieblicher Organisation und regelmässiger Kontrolle. Für Schweizer Betriebe reicht es nicht, einige Piktogramme an die Wand zu hängen. Die Zeichen müssen zur Nutzung des Gebäudes passen, aus den relevanten Blickrichtungen erkennbar sein und auch unter erschwerten Bedingungen Orientierung geben.

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Zwischen Gesundheitsberuf und Handwerk: Urner Jugendliche starten ins Berufsleben

Im Sommer 2026 schlossen in Uri 379 Jugendliche die obligatorische Schulzeit ab. Rund 92 Prozent von ihnen – und damit leicht mehr als im Vorjahr – glückte der direkte Übergang in die Sekundarstufe II. Die Mehrheit der Jugendlichen gab an, bei der Lehrstellensuche beziehungsweise der Suche nach einer Anschlusslösung keinen oder nur geringen Druck verspürt zu haben. 379 Schülerinnen und Schüler zählen zum diesjährigen Abschlussjahrgang. Rund 92 Prozent von ihnen haben bereits eine direkte Anschlusslösung in der Sekundarstufe II gefunden; im Zentralschweizer Vergleich ist das ein Spitzenwert. Das zeigt die diesjährige Schulenderhebung der Abteilung Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung des Kantons Uri. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die sich für eine weiterführende allgemeinbildende Schule wie das Gymnasium oder die Fachmittelschule entschieden, liegt bei 22,7 Prozent – und damit im Bereich des langjährigen Durchschnitts. Nur vier Schülerinnen und Schüler hatten zum Stichtag noch keine Anschlusslösung gefunden.

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Vom Aussterben bedroht: Das Handwerk hinter der Schweizer Denkmalpflege

Ein Steinmetz, der einen Bruchstein exakt so dreht, dass er ohne einen Tropfen Mörtel für Jahrhunderte hält. Eine Handwerkerin, die weiss, welcher Fels sich wie ein Puzzleteil in die Lücke einer jahrhundertealten Mauer fügt. Solches Wissen wird nicht in Büchern weitergegeben, sondern von Hand zu Hand – und genau das macht es so verletzlich. Was passiert, wenn niemand mehr da ist, der es lernen will? Die Schweiz hat auf diese Frage eine offizielle Antwort: die „Liste der lebendigen Traditionen“. Ein guter Teil davon betrifft ausgerechnet jene Fertigkeiten, ohne die viele historische Bauwerke im Land längst nicht mehr stehen würden.

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Hecke, Baum, Strauch: Was Grundeigentümer an Strassen und Trottoirs beachten müssen

Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich. Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.

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Drei Jahre Energiegesetz: Glarus meldet kaum Ausnahmen bei Heizungen

Seit 2023 ist das neue Energiegesetz im Kanton Glarus in Kraft. Der Vollzug der revidierten Energiegesetzgebung funktioniert gemäss den bisherigen Erfahrungen des Kantons sowie den Rückmeldungen der Gemeinden gut. Eine Umfrage bei den Gemeinden nach drei Jahren Vollzug zeigt, dass die geltenden Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können und in der Bevölkerung auf Akzeptanz stossen. 2021 hatte die Landsgemeinde die Revision des Glarner Energiegesetzes gutgeheissen und die Vorschriften beim Heizungsersatz in Wohnbauten sowie für Neubauten zusätzlich verschärft. Seither muss die Wärmeerzeugung vollständig ohne fossile Brennstoffe erfolgen. Das Gesetz ist seit 2023 in Kraft.

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Denkmalpflege unterstützt Sanierung des Rossgadens in Näfels mit Beiträgen

Für die Aussensanierungen des Rossgadens der Baugruppe Haus an der Letz in Näfels werden Beiträge der Denkmalpflege bewilligt. Die Aussenhülle des Rossgadens, Teil der geschützten Baugruppe Haus an der Letz in Näfels, befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie soll im Jahr 2026 instandgesetzt werden. Das Gebäude ist als Baudenkmal von lokaler Bedeutung eingestuft.

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